In Oldenburg suchen wir Probanden für Lesbarkeitstests für medizinische Packungsbeilagen

45 Minuten Ihrer Zeit mit Vergütung

An unserem Standort am Damm 37 in Oldenburg testen wir pharmazeutische Gebrauchsinformationen („Beipackzettel“) auf Verständlichkeit und Übersichtlichkeit. Mit einer wissenschaftlich fundierten Interview-Methode befragen wir dabei Personen aus allen Alters- und Berufsgruppen. Dieser so genannte Lesbarkeitstest dauert ca. 45 Minuten. Die Teilnahme an einem solchen Interview wird von uns mit 20,- EUR honoriert.

… und Beipackzettel werden leichter lesbar!

Als Proband (Testleser) machen Sie sich einige Minuten mit dem Aufbau der zu testenden Gebrauchsinformation vertraut und bekommen anschließend etwa 15 Fragen gestellt, die Sie mit Hilfe des Beipackzettels beantworten sollen. Gerade die Fragen, auf die Sie nicht – oder nicht sofort – antworten können, interessieren uns besonders: Wenn Probleme auftreten, ist das ein Indiz, dass der Beipackzettel verbessert werden muss.
Wir suchen insbesondere Personen mit Volks- bzw. Hauptschulabschluss aus handwerklichen, technischen und sozialen Berufen. Arbeitslosigkeit oder eine fehlende Berufsausbildung sind kein Hindernis. So können Sie mithelfen: Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, können Sie sich hier direkt anmelden.

Datenschutz

An jedem Lesbarkeitstest müssen Personen verschiedener Berufsgruppen, Altersgruppen und mit verschiedenen Bildungsabschlüssen teilnehmen. Deshalb benötigen wir diese Daten von allen Testlesern. Personenbezogene Daten werden von Beate Beime Pharma Consulting ausschließlich für den angegebenen Zweck erhoben. Sie werden nur intern und nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist. Beate Beime Pharma Consulting gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter.

 Einige Hinweise vorab:

  • Die Teilnahme an einem Lesbarkeitstest ist aufgrund behördlicher Bestimmungen nur alle 12 Monate möglich.

  • Die Auszahlung des Honorars erfolgt in bar.

  • Teilnehmer im Alter zwischen 16 und 18 Jahren benötigen eine formlose Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten.